Bisher waren Verträge über Mieten von Wohnräumen bis zu einer Dauer von drei Monaten gebührenbefreit. Diese Befreiung wurde nun auf alle Mietverträge über Wohnräume erweitert. Da es bei der Abschaffung der Mietvertragserrichtungsgebühr für Wohnräume weder eine eigene Inkrafttretensbestimmung noch eine Übergangsregelung gibt, tritt das Gesetz mit 11. November 2017 in Kraft.

Entfall Mietvertragserrichtungsgebühr | KonradKolbe.com

Umfang der Befreiung

In einer Info hat das BMF klar gestellt, dass Bestandsverträge über Gebäude oder Gebäudeteile, die überwiegend Wohnzwecken dienen, einschließlich sonstiger selbständiger Räume und andere Teile der Liegenschaft, wie zum Beispiel Keller- und Dachbodenräume, Abstellplätze und Hausgärten, die typischerweise Wohnräumen zugeordnet sind, ab 11. November 2017 ebenfalls befreit sind. Auch ein gemeinsam (das heißt im selben Vertrag) mit dem Wohnraum in Bestand gegebener Abstellplatz oder Garten ist, wenn nicht eine andere Nutzung dominiert, als zu Wohnzwecken vermietet anzusehen – Eine überwiegende Nutzung zu Wohnzwecken liegt vor, wenn das zu Wohnzwecken benützte Flächenausmaß jenes zu anderen Zwecken übersteigt.

Nicht anwendbar ist die Befreiung hingegen z.B. auf die Unterbringung in einem Pflegeheim, weil ein Pflegevertrag nach Auffassung des VwGH ein gemischter Vertrag ist, der nicht überwiegend Wohnzwecken dient und die Betreuungskomponente im weiteren Sinne die bestandsrechtlichen Elemente überlagert. Dennoch sieht der VwGH den Pflegevertrag als Bestandsvertrag an.

Meine Empfehlung:

Ab 11. November 2017 ist die Errichtung von Urkunden über Wohnungsmieten nicht mehr gebührenpflichtig, selbst wenn zum Beispiel ein mündlicher Mietvertrag vor dem 11. November 2017 geschlossen wurde. Falls Sie Fragen bezüglich der Gebührenpflicht eines kürzlich von Ihnen abgeschlossenen Mietvertrages haben oder die Errichtung eines Mietvertrages beabsichtigen, können Sie sich gerne an mich wenden oder Sie kontaktieren Ihren Immobilienmakler Ihres Vertrauens!

Bundesgesetzblatt 147/2017 vom 10. November 2017

Link zum Thema | Bundesministerium für Finanzen